Zeitgemäßes von Thomas Paul Zahntechnik

Verpackungsgesetz
Wer in Deutschland Verpackungen in Verkehr bringt ist auch für ihre Entsorgung verantwortlich.
Am 1. Januar löst nun das Verpackungsgesetz die alte Verpackungsverordnung ab. Es ändert sich nicht viel: Wer Verpackungen erstmals in Verkehr bringt (etwa beim Versand von Abdrücken oder Arbeitsmodellen), muss für deren Entsorgung bezahlen. Das betrifft jeden, der in irgendeiner Weise gewerblich handelt, also auch Freiberufler Zahnärzte und Zahntechniker.
Damit das Ganze aber auch transparent passiert, gibt es in Zukunft ein Register, das Verpackungsregister.
Man kann dort ab 1. Januar 2019 nachschauen, ob der Versender sein Verpackungsmaterial lizenziert hat.
Unsere Lizenznummer 119712
